Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Stand
- 15. Oktober 2026
- Fassung
- 2026-10-15
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Inhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der App „Nhas City Chicken“ für iOS und Android und des Bestellportals auf citychickennhas.de/bestellen und die Buchung von Zeitfenstern mit Vorbestellung von Speisen und Getränken zum Verzehr in den Restaurants „City Chicken“, die dort buchbar sind. Sie sind zugleich die Nutzungsbedingungen der Nhas Food 1993 GmbH und die Buchungsbedingungen der Gesellschaft, die das jeweils gebuchte Restaurant betreibt; welche Ziffern für welchen Vertrag gelten, steht in Ziffer 1.3.
Das Wichtigste in Kürze
- Die App und das Bestellportal auf citychickennhas.de betreibt die Nhas Food 1993 GmbH. Buchst du ein Zeitfenster, schließt du den Vertrag mit der Gesellschaft, die das Restaurant betreibt; in Köln ist das die MOG Gastro GmbH, die auch dein Geld erhält.
- Du bezahlst im Voraus und checkst mit deinem QR-Ticket oder deinem Buchungscode innerhalb der Check-in-Frist ein, die du vor dem Bestellen siehst. Bist du bis zu ihrem Ende nicht am Eingang, stellst du dich wie alle anderen Gäste an; das Personal lässt dich dann in der Regel noch mit deiner Buchung ein, solange Platz ist, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
- Ob und bis wann du deine Buchung in der App oder im Bestellportal stornieren kannst, siehst du vor dem Bestellen. Stornierst du oder checkst du nicht rechtzeitig ein, behält das Restaurant den Preis, erstattet dir aber auf deine Anforderung einen Anteil des Bestellwerts ohne Umsatzsteuer, mindestens 25 Prozent, weil es deine Speisen nicht zubereiten muss.
- Fällt das Restaurant aus, bekommst du dein Geld vollständig zurück.
- Ein Widerrufsrecht hast du bei Buchungen nicht.
- Bist du unter 18 Jahre alt, brauchst du für Buchungen die Zustimmung deiner Eltern, es sei denn, du bezahlst mit deinem Taschengeld.
Diese Kurzfassung erklärt nur; verbindlich sind die folgenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich und Beteiligte
1.1 Betreiberin der Plattform
Die App „Nhas City Chicken“ für iOS und Android (im Folgenden „App“) und das Bestellportal auf der Website citychickennhas.de unter citychickennhas.de/bestellen (im Folgenden „Bestellportal“) betreibt die Nhas Food 1993 GmbH (im Folgenden „Nhas Food“). App und Bestellportal heißen zusammen „Plattform“; du nutzt sie mit demselben Kundenkonto. Wo diese Bedingungen etwas nur für die App oder nur für das Bestellportal regeln, sagen sie das ausdrücklich. Nhas Food hat ihren Sitz in der Südwestkorso 14, 12161 Berlin, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 271515 B eingetragen. Geschäftsführerin ist Nesrin Nhas. Du erreichst Nhas Food per E-Mail an media@citychicken-nhas.de und telefonisch unter +49 30 62904952.
1.2 Betreibergesellschaften der Restaurants
Jedes Restaurant „City Chicken“ wird von einer eigenen, rechtlich selbständigen Gesellschaft betrieben, die ihr Restaurant als eigenes Geschäft führt (im Folgenden „Betreibergesellschaft“). Derzeit ist auf der Plattform nur das Restaurant in Köln, Breite Straße 29, 50667 Köln, buchbar. Es wird von der MOG Gastro GmbH betrieben, Torstraße 125, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 260562 B, vertreten durch den Geschäftsführer Adel Khalaf. Du erreichst die MOG Gastro GmbH per E-Mail an mog@citychicken1993.de und telefonisch unter +49 1525 7378706. Wird ein weiteres Restaurant auf der Plattform buchbar, nennt Nhas Food dessen Betreibergesellschaft in diesen Bedingungen, bevor du dort buchen kannst.
1.3 Zwei Verträge
Diese Bedingungen regeln zwei Verträge. Der Nutzungsvertrag über die Plattform und dein Kundenkonto besteht zwischen dir und Nhas Food; für ihn gelten die Ziffern 2 bis 5. Jeder Buchungsvertrag über ein Zeitfenster mit Vorbestellung zum Verzehr im Restaurant besteht zwischen dir und der Betreibergesellschaft des gebuchten Restaurants. Für ihn gelten die Ziffern 6 bis 12, und insoweit sind diese Bedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Betreibergesellschaft. Die Ziffern 3.3, 4.1 und 4.2 gelten, soweit sie Buchungen und QR-Tickets betreffen, auch für den Buchungsvertrag. Die Ziffern 1 und 13 bis 17 gelten für beide Verträge.
1.4 Rolle von Nhas Food bei Buchungen
Nhas Food ist nicht Vertragspartnerin deiner Buchung. Nhas Food stellt die Plattform bereit und schließt Buchungsverträge im Namen und für Rechnung der jeweiligen Betreibergesellschaft ab. Die Betreibergesellschaften bedienen sich Nhas Food außerdem für die Darstellung ihres Angebots auf der Plattform, für die technische Abwicklung von Zahlungen und Erstattungen, für das QR-Ticket und den Check-in, für die Übergabe deiner Bestellung an das Kassensystem des Restaurants, für die Bereitstellung deines Kassenbons, für die Speicherung des Vertragstexts, für den Versand der Buchungsbestätigung und für die Entgegennahme deiner Anliegen. Dadurch entstehen dir gegen Nhas Food keine eigenen vertraglichen Ansprüche aus dem Buchungsvertrag; diese Ansprüche richten sich gegen die Betreibergesellschaft. Deine Rechte aus dem Nutzungsvertrag mit Nhas Food und deine gesetzlichen Ansprüche gegen Nhas Food, etwa nach dem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
1.5 Hinweise zu den Anbietern auf der Plattform
Die Bewirtung, die du auf der Plattform buchst, bietet die Betreibergesellschaft des jeweiligen Restaurants an, nicht Nhas Food. Die MOG Gastro GmbH hat gegenüber Nhas Food erklärt, dass sie Unternehmer ist; sie ist eine Tochtergesellschaft von Nhas Food. Die App zeigt zuerst die Restaurants an, die auf der Plattform buchbar sind, und danach die übrigen Restaurants in der Reihenfolge, in der sie in die App aufgenommen wurden; das Bestellportal zeigt nur die Restaurants an, die dort buchbar sind. Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen der Betreibergesellschaften haben keinen Einfluss auf diese Reihenfolge.
1.6 Vorrang und abweichende Bedingungen
Individuelle Absprachen mit Nhas Food oder mit der Betreibergesellschaft haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Eigene Bedingungen von dir gelten nur, wenn die jeweilige Vertragspartnerin ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Registrierung und Kundenkonto
2.1 Kundenkonto
Um auf der Plattform zu buchen, brauchst du ein Kundenkonto. Du kannst es in der App oder im Bestellportal anlegen und auf beiden Wegen nutzen. Mit dem Abschluss der Registrierung kommt zwischen dir und Nhas Food ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Plattform zustande; Voraussetzung ist, dass du diesen Bedingungen bei der Registrierung zustimmst. Die Fassung, der du zugestimmt hast, speichert Nhas Food mit deinem Kundenkonto; wie du die aktuelle Fassung abrufen und frühere Fassungen anfordern kannst, steht in Ziffer 6.7. Für jeden Buchungsvertrag werden diese Bedingungen bei der jeweiligen Bestellung als Bedingungen der Betreibergesellschaft gesondert einbezogen (Ziffer 6.4).
2.2 Anmeldung ohne Passwort
Ein Passwort gibt es nicht. Bei der Registrierung bestätigst du deine E-Mail-Adresse mit einem Code, den Nhas Food dir per E-Mail sendet, und deine Mobilfunknummer mit einem Code, den Nhas Food dir per SMS sendet. Bei jeder späteren Anmeldung erhältst du einen Code per SMS an deine bestätigte Mobilfunknummer; ist deine Mobilfunknummer noch nicht bestätigt, erhältst du den Code per E-Mail.
2.3 Richtige Angaben und vertrauliche Codes
Du machst bei der Registrierung und in deinem Profil vollständige und zutreffende Angaben und hältst sie aktuell. Deine E-Mail-Adresse und deine Mobilfunknummer kannst du derzeit nicht selbst auf der Plattform ändern; teile Änderungen bitte per E-Mail an media@citychicken-nhas.de mit. Die Codes behandelst du vertraulich und gibst sie nicht an andere weiter. Bemerkst du, dass jemand dein Kundenkonto missbraucht, informierst du Nhas Food unverzüglich.
2.4 Bestätigte Mobilfunknummer und ein Kundenkonto je Person
Buchen kannst du nur mit einer bestätigten Mobilfunknummer. So verhindert Nhas Food, dass jemand Zeitfenster mit vielen Kundenkonten blockiert, und die Betreibergesellschaft kann dich bei Problemen mit deiner Buchung erreichen. Jede Person darf nur ein Kundenkonto anlegen.
3. Leistungen, Änderungen und Verfügbarkeit der Plattform
3.1 Leistungen der Plattform
Auf der Plattform kannst du Informationen zu den Restaurants „City Chicken“ abrufen. In den Restaurants, die auf der Plattform buchbar sind, kannst du ein Zeitfenster buchen, Speisen und Getränke aus der Speisekarte vorbestellen, im Voraus bezahlen und ein QR-Ticket für den Check-in erhalten. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos; bezahlen musst du nur die Speisen und Getränke, die du bestellst.
3.2 Änderungen der Plattform
Nhas Food darf die Funktionen der Plattform ändern, erweitern oder einschränken, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Änderung nötig ist, um rechtliche oder behördliche Vorgaben umzusetzen, Sicherheitslücken zu schließen, die Plattform an neue Betriebssystem- oder Browserversionen oder technische Standards anzupassen, den Wegfall eines Dienstes eines anderen Anbieters auszugleichen oder ein geändertes Angebot der Restaurants abzubilden. Dir entstehen dadurch keine Kosten. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung der Plattform für dich mehr als nur unerheblich, informiert Nhas Food dich rechtzeitig vorher per E-Mail über Inhalt und Zeitpunkt der Änderung; muss eine Sicherheitslücke geschlossen oder eine zwingende rechtliche Vorgabe sofort umgesetzt werden, informiert sie dich unverzüglich danach. Du kannst den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen (Ziffer 5.1). Bereits geschlossene Buchungsverträge bleiben von Änderungen der Plattform unberührt.
3.3 Verfügbarkeit
Nhas Food bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen bereitzustellen, schuldet für die kostenlosen Funktionen aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb des Einflusses von Nhas Food können die Nutzung vorübergehend einschränken. In der App wird dein QR-Ticket auch ohne Internetverbindung angezeigt; im Bestellportal brauchst du dafür eine Internetverbindung. Außerdem kannst du immer mit dem Buchungscode aus deiner Buchungsbestätigung einchecken. Deine Rechte aus dem Buchungsvertrag bleiben von Störungen der Plattform unberührt.
4. Regeln für die Nutzung
4.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Du nutzt die Plattform nur für ihren bestimmungsgemäßen Zweck. Insbesondere setzt du keine automatisierten Verfahren wie Bots oder Skripte ein, um Zeitfenster zu buchen, zu reservieren oder auszulesen, du greifst nicht in die Plattform oder ihre Schnittstellen ein, und du vervielfältigst oder veränderst QR-Tickets nicht.
4.2 Weitergabe von Buchungen
Du darfst dein QR-Ticket kostenlos an Personen weitergeben, die die Buchung an deiner Stelle oder gemeinsam mit dir wahrnehmen. Der entgeltliche Weiterverkauf von Buchungen ist nicht erlaubt.
4.3 Inhalte, die du übermittelst
In Nachrichten über das Kontaktformular und in deinem Profil übermittelst du keine rechtswidrigen Inhalte und keine Bilder anderer Personen ohne deren Einverständnis. Verstößt ein Inhalt gegen diese Regeln oder gegen geltendes Recht, kann Nhas Food ihn löschen; sie teilt dir das mit einer Begründung mit, und du kannst dich dagegen per E-Mail an media@citychicken-nhas.de wenden. Über dieselbe Adresse kannst du Nhas Food auf rechtswidrige Inhalte hinweisen.
5. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
5.1 Kündigung durch dich
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn jederzeit ohne Frist kündigen, am einfachsten über „Konto löschen“ in den Einstellungen der App oder im Profil des Bestellportals oder per E-Mail an media@citychicken-nhas.de. Nach der Kündigung wird dein Kundenkonto sofort deaktiviert und nach 30 Tagen gelöscht. Meldest du dich innerhalb dieser 30 Tage in der App oder im Bestellportal wieder an, wird dein Kundenkonto wiederhergestellt, und der Nutzungsvertrag läuft weiter; haben sich diese Bedingungen inzwischen geändert, gilt Ziffer 15.2. Was mit deinen Daten im Einzelnen geschieht, erklärt die Datenschutzerklärung.
5.2 Kündigung durch Nhas Food
Nhas Food kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Das Recht beider Seiten, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
5.3 Sperrung
Nhas Food kann dein Kundenkonto oder einzelne Funktionen, insbesondere das Buchen, vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass du bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hast, dass dein Kundenkonto von anderen missbraucht wird, dass du automatisierte Verfahren zum Buchen einsetzt, Buchungen entgeltlich weiterverkaufst oder Zahlungen missbräuchlich zurückbuchen lässt. Nhas Food informiert dich vor der Sperrung, in eiligen Fällen unverzüglich danach, per E-Mail über die Sperrung und ihren Grund und gibt dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
5.4 Auswirkungen auf Buchungen
Eine Kündigung oder Sperrung lässt bereits geschlossene Buchungsverträge unberührt. Du kannst gebuchte Zeitfenster mit dem Buchungscode aus deiner Buchungsbestätigung wahrnehmen. Für den Missbrauch einer Buchung gilt Ziffer 8.6.
6. Buchung und Vertragsschluss
6.1 Vertragspartner
Vertragspartnerin deiner Buchung ist die Betreibergesellschaft des gebuchten Restaurants, für das Restaurant in Köln die MOG Gastro GmbH (Ziffer 1.2). Sie steht auch in deiner Buchungsbestätigung.
6.2 Regeln des Restaurants
Für jedes Restaurant gelten ein Mindestbestellwert pro Person und eine Höchstzahl an Personen je Buchung. Das Restaurant kann außerdem für einzelne Speisen oder Getränke oder für mehrere von ihnen zusammen eine Höchstmenge pro Person oder pro Bestellung festlegen, einen Höchstbestellwert pro Person oder pro Bestellung vorsehen und die Zahl der Zeitfenster begrenzen, die du je Geschäftstag bei ihm buchen kannst. Welche dieser Regeln für deine Buchung gelten, zeigt dir die Plattform spätestens bei der Wahl des Zeitfensters, bevor du bestellst; Regeln, die das Restaurant erst nach deiner Bestellung festlegt oder ändert, gelten für deine Buchung nicht. Mindest- und Höchstbestellwert beziehen sich auf den Preis der Speisen und Getränke einschließlich Umsatzsteuer; der Mindestbestellwert ist kein zusätzliches Entgelt. Regeln pro Person gelten für die ganze Buchung: Deine Bestellung muss insgesamt mindestens den Mindestbestellwert pro Person multipliziert mit der Personenzahl erreichen und darf eine Höchstmenge oder einen Höchstbestellwert pro Person multipliziert mit der Personenzahl nicht überschreiten; wie du die Speisen und Getränke auf die Personen verteilst, ist dir überlassen. Hält deine Bestellung eine dieser Regeln nicht ein, zeigt dir die Plattform, was du ändern musst, und du kannst erst bestellen, wenn deine Bestellung die Regeln einhält. Ein Geschäftstag endet um 4:00 Uhr des folgenden Kalendertags, und stornierte oder verfallene Buchungen zählen bei der Zahl der Zeitfenster nicht mit.
6.3 Zeitfenster, Reservierung und Speisekarte
Du wählst auf der Plattform die Personenzahl und ein Zeitfenster; seinen Beginn und sein Ende siehst du vor der Buchung. Sobald du „Zeitfenster reservieren“ antippst oder anklickst, hält die Betreibergesellschaft die Plätze für die auf der Plattform angezeigte Dauer für dich frei, damit du in Ruhe bestellen kannst (Reservierung). Die Reservierung ist noch keine Buchung. Du kannst immer nur eine Reservierung haben, auch wenn du App und Bestellportal nebeneinander nutzt; reservierst du ein anderes Zeitfenster oder für eine andere Personenzahl, ersetzt die neue Reservierung die bisherige, und eine Bestellung, die noch auf deine Zahlung wartet, storniert die Plattform kostenlos. Schickst du deine Bestellung ab, besteht die Reservierung fort, bis du bezahlt hast, längstens bis zum Ende der Zahlungsfrist und, hast du die Zahlung bis dahin freigegeben, bis über sie entschieden ist (Ziffer 6.5). Läuft die Reservierung ab, bevor du bestellt hast, werden die Plätze wieder freigegeben, und du wählst ein Zeitfenster neu; dein Warenkorb bleibt auf dem Gerät erhalten, auf dem du bestellst. Deine Bestellung stellst du aus der Speisekarte zusammen. Die Darstellung der Speisen und Getränke auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot der Betreibergesellschaft.
6.4 Bestellübersicht
Vor dem Bestellen zeigt dir die Plattform eine Übersicht mit dem Restaurant, dem Tag, dem Zeitfenster und der Check-in-Frist, der Personenzahl, der Frist für eine Stornierung auf der Plattform oder dem Hinweis, dass sie nicht möglich ist, dem Erstattungsanteil und dem Erstattungsbetrag nach Ziffer 8.4, der Zahlungsfrist (Ziffer 6.5), den bestellten Speisen und Getränken und dem Gesamtpreis. Dort bestätigst du die Regeln zu Stornierung und Check-in (Ziffer 8) und findest den Link zu diesen Bedingungen, die für deinen Buchungsvertrag als Bedingungen der Betreibergesellschaft gelten; über den Link kannst du sie abrufen und speichern. In der Übersicht kannst du alle Angaben prüfen, deine Auswahl berichtigen oder den Vorgang abbrechen: in der App über die Zurück-Funktion, im Bestellportal über „Ändern“ beim Zeitfenster, über „Warenkorb bearbeiten“, über die Schrittanzeige oder über die Zurück-Funktion deines Browsers. Im Bestellportal wählst du in der Übersicht auch dein Zahlungsmittel und gibst, soweit nötig, seine Daten ein; beides kannst du bis zum Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ändern.
6.5 Bestellung und Vertragsschluss
Mit dem Antippen oder Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibst du gegenüber der Betreibergesellschaft ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Buchungsvertrags ab. In der App öffnet sich danach das Zahlungsfenster von Stripe, in dem du die Zahlung bestätigst. Im Bestellportal löst derselbe Klick die Zahlung mit dem Zahlungsmittel aus, das du vorher in der Übersicht gewählt hast. Je nach Zahlungsmittel bestätigst du die Zahlung zusätzlich bei deiner Bank oder deinem Zahlungsdienst; wählst du Klarna, wirst du dafür auf eine Seite von Klarna weitergeleitet. Gelingt die Zahlung nicht, etwa weil deine Bank sie ablehnt oder du sie abbrichst, bleibt deine Bestellung bestehen, und die Plattform zeigt dir, dass sie noch nicht bezahlt ist. Du kannst sie dann bis zum Ende der Zahlungsfrist in der App oder im Bestellportal mit „Jetzt zahlen“ bezahlen, auch mit einem anderen Zahlungsmittel. Die Zahlungsfrist nennt dir die Plattform in der Übersicht (Ziffer 6.4); sie beginnt mit deiner Bestellung und endet spätestens mit dem Beginn deines Zeitfensters. Gibst du die Zahlung bis zum Ende der Zahlungsfrist frei, genügt es, wenn dein Zahlungsdienst sie erst danach bestätigt. Ändern kannst du die Bestellung nicht; möchtest du etwas ändern, stornierst du sie mit „Bestellung stornieren“ und bestellst neu. Bis du bezahlt hast, kannst du die Bestellung kostenlos stornieren und nimmst damit dein Angebot zurück; die Plätze werden dann sofort frei. Während eine Zahlung noch bearbeitet wird, ist das nicht möglich. Gibst du bis zum Ende der Zahlungsfrist keine Zahlung frei oder wird eine rechtzeitig freigegebene Zahlung abgelehnt, erlischt dein Angebot, und die Plattform storniert die Bestellung. Der Buchungsvertrag kommt zustande, sobald der Zahlungsdienstleister deine Zahlung bestätigt hat und die Betreibergesellschaft deine Buchung annimmt. Die Annahme übermittelt dir Nhas Food im Namen der Betreibergesellschaft mit deinem QR-Ticket auf der Plattform und mit der Buchungsbestätigung per E-Mail; es genügt, dass dich eines davon erreicht. Ohne bestätigte Zahlung kommt kein Vertrag zustande. Wird dein Zahlungsmittel belastet, ohne dass ein Buchungsvertrag zustande kommt, erstattet dir die Betreibergesellschaft den Betrag unverzüglich.
6.6 Buchungsbestätigung
Nach Vertragsschluss erhältst du eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Sie enthält den Inhalt deines Buchungsvertrags, die Angaben zur Betreibergesellschaft, deinen Buchungscode für den Check-in, die Check-in-Frist, die Regeln zu Stornierung und Erstattung, den Hinweis, dass kein Widerrufsrecht besteht, und diese Bedingungen in der Fassung, die für deine Buchung gilt.
6.7 Inhalt des Buchungsvertrags und Speicherung des Vertragstexts
Gegenstand des Buchungsvertrags sind ausschließlich das gebuchte Zeitfenster, die gebuchte Personenzahl und die bestellten Speisen und Getränke. Was du zusätzlich im Restaurant bestellst, ist ein eigener Vertrag, den du dort abschließt und bezahlst. Nhas Food speichert den Vertragstext deiner Buchung für die Betreibergesellschaft. Deine Buchungen kannst du in der App und im Bestellportal einsehen, solange dein Kundenkonto besteht; unabhängig davon erhältst du den Vertragstext mit der Buchungsbestätigung. Die aktuelle Fassung dieser Bedingungen kannst du jederzeit auf der Plattform lesen und unter citychickennhas.de/agb abrufen, als PDF herunterladen, speichern und ausdrucken; frühere Fassungen erhältst du auf Anfrage per E-Mail an media@citychicken-nhas.de. Nhas Food und die Betreibergesellschaften haben sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
7. Preise und Zahlung
7.1 Preise
Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Nutzung der Plattform, die Buchung eines Zeitfensters und die Wahl eines Zahlungsmittels fallen keine zusätzlichen Kosten an. Maßgeblich ist der Gesamtpreis in der Bestellübersicht.
7.2 Vorauszahlung und Zahlungsmittel
Du zahlst den Gesamtpreis im Voraus, bei der Bestellung oder spätestens bis zum Ende der Zahlungsfrist (Ziffer 6.5). Welche Zahlungsmittel dir zur Verfügung stehen, zeigt dir die Plattform vor dem Bestellen, spätestens in der Übersicht (Ziffer 6.4). Möglich sind Kredit- und Debitkarten, Klarna sowie Apple Pay und Google Pay, soweit diese freigeschaltet sind und dein Gerät, im Bestellportal auch dein Browser, sie unterstützt; in der App steht Apple Pay nur auf Apple-Geräten und Google Pay nur auf Android-Geräten zur Verfügung. In der App kann außerdem Link angeboten werden, ein Bezahldienst von Stripe; im Bestellportal steht Link nicht zur Verfügung. Wählst du Apple Pay, Google Pay, Klarna oder Link, gelten für die Nutzung dieses Dienstes zusätzlich dessen eigene Bedingungen; Zahlungsempfängerin bleibt die Betreibergesellschaft (Ziffer 7.3).
7.3 Zahlungsempfängerin
Zahlungsempfängerin ist die Betreibergesellschaft. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, bei dem die Betreibergesellschaft ein eigenes Konto führt; der Betrag wird diesem Konto gutgeschrieben. Bei der Zahlung und auf deinem Konto- oder Kartenauszug kann der Name „Nhas City Chicken“ erscheinen. Nhas Food stellt die technische Anbindung an Stripe bereit, übermittelt Stripe im Namen der Betreibergesellschaft die Angaben, die für deine Zahlung und für eine Erstattung nötig sind, und nimmt deine Zahlung nicht selbst entgegen.
7.4 Erstattungen
Erstattungen, auf die du Anspruch hast, leistet die Betreibergesellschaft ohne Abzug von Gebühren über Stripe auf das Zahlungsmittel, mit dem du bezahlt hast. Die Erstattung nach Ziffer 8.4 löst die Plattform sofort aus, wenn du sie anforderst; alle anderen Erstattungen leistet die Betreibergesellschaft unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Nhas Food kann eine Erstattung im Namen der Betreibergesellschaft technisch auslösen; der Betrag geht dabei ausschließlich an dich zurück. Wann der Betrag auf deinem Konto erscheint, hängt von deiner Bank oder deinem Zahlungsdienst ab.
8. Check-in, Stornierung und Nichterscheinen
8.1 Check-in
Du checkst ein, indem du am Eingang des Restaurants dein QR-Ticket vorzeigst oder deinen Buchungscode nennst. Der Check-in ist innerhalb der Check-in-Frist möglich, die immer mindestens dein ganzes Zeitfenster umfasst; ihre Uhrzeiten nennt dir die Plattform vor dem Bestellen, und deine Buchungsbestätigung gibt sie an. Vor der Check-in-Frist kann dich das Restaurant in Ausnahmefällen schon mit deiner Buchung einlassen, jedoch nur am Geschäftstag deines Zeitfensters (Ziffer 6.2); einen Anspruch darauf hast du nicht. Bist du bis zum Ende der Check-in-Frist weder am Eingang noch in einer Schlange davor, hast du keinen Vorrang mehr und stellst dich wie alle anderen Gäste in der Schlange an. Bist du dann an der Reihe, entscheidet das Personal des Restaurants, ob es dich noch mit deiner Buchung einlässt, jedoch nur am Geschäftstag deines Zeitfensters; in der Regel lässt es dich ein, solange Platz ist, einen Anspruch darauf hast du aber nicht. Warst du vor dem Ende der Check-in-Frist am Eingang, auch in einer Schlange davor, kannst du auch dann noch einchecken, wenn du erst nach ihrem Ende an der Reihe bist; der Check-in gilt dann als rechtzeitig. Konntest du aus Gründen, die die Betreibergesellschaft oder Nhas Food zu vertreten haben, nicht rechtzeitig einchecken, kannst du das am Geschäftstag deines Zeitfensters nachholen, sobald es wieder möglich ist; auch dieser Check-in gilt als rechtzeitig, und statt einzuchecken kannst du den vollen Preis nach Ziffer 8.4 verlangen. Nach dem Check-in zeigt dir die Plattform deine Abholnummer; unter ihr ruft das Restaurant deine Bestellung auf, sobald sie fertig ist. Den Kassenbon stellt dir Nhas Food im Namen der Betreibergesellschaft bei deiner Buchung auf der Plattform als PDF-Datei bereit; einen Papierbeleg erhältst du auf Wunsch an der Kasse. Gibt das Personal deine Bestellung an der Kasse ein, erhältst du Abholnummer und Beleg dort.
8.2 Stornierung auf der Plattform
Bis zu der Frist, die dir die Plattform vor dem Bestellen nennt und die deine Buchungsbestätigung angibt, kannst du deine Buchung in der App oder im Bestellportal mit „Buchung stornieren“ stornieren. Buchst du erst nach Ablauf dieser Frist oder sieht das Restaurant keine Stornierung auf der Plattform vor, sagt dir das die Plattform vor dem Bestellen; eine Stornierung auf der Plattform ist dann nicht möglich. Läuft die Frist ab, bevor du eine offene Bestellung bezahlt hast (Ziffer 6.5), sagt dir das die Plattform vor dem Bezahlen; eine Stornierung auf der Plattform ist dann ebenfalls nicht möglich. Kannst du deine Buchung vor Ablauf der Frist nicht auf der Plattform stornieren, weil eine technische Störung vorliegt, weil du dein Kundenkonto gelöscht hast oder weil du geänderten Bedingungen noch nicht zugestimmt hast (Ziffer 15.2), genügt bis zum Ablauf der Frist eine E-Mail an die Betreibergesellschaft oder an Nhas Food (Ziffer 12.2). Mit der Stornierung gibt die Betreibergesellschaft deine Plätze an andere Gäste frei. Für den Preis gilt Ziffer 8.4. Du kannst dein QR-Ticket stattdessen auch kostenlos an jemanden weitergeben, der an deiner Stelle kommt (Ziffer 4.2). Eine Umbuchung ist auf der Plattform nicht möglich. Eine Bestellung, die du noch nicht bezahlt hast, stornierst du kostenlos nach Ziffer 6.5.
8.3 Nichterscheinen
Checkst du nicht innerhalb der Check-in-Frist ein, verfällt deine Buchung: Die Betreibergesellschaft muss die Plätze dann nicht mehr freihalten und deine Bestellung nicht mehr zubereiten und ausgeben. Die Plattform zeigt dir die Buchung danach als storniert an. Kannst du nach Ziffer 8.1 Satz 6 oder 7 noch einchecken, verfällt deine Buchung nicht, auch wenn die Plattform sie schon als storniert anzeigt. Bis zum Ende des Geschäftstags deines Zeitfensters kannst du dein Ticket trotzdem aufrufen und an der Tür zeigen; kommst du erst nach dem Ende der Check-in-Frist, stellst du dich vorher an (Ziffer 8.1 Satz 4 und 5). Für den Preis gilt Ziffer 8.4.
8.4 Preis und Erstattung bei Stornierung und Nichterscheinen
Stornierst du deine Buchung oder checkst du nicht innerhalb der Check-in-Frist ein, behält die Betreibergesellschaft ihren Anspruch auf den vereinbarten Preis. Sie muss sich aber anrechnen lassen, was sie dadurch erspart, dass sie nicht mehr leisten muss, und was sie durch eine anderweitige Vergabe der Plätze erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB). Weil die Speisen erst nach dem Check-in zubereitet werden, erspart sie in jedem Fall den Wareneinsatz deiner Bestellung. Dafür erstattet sie dir einen Anteil des Bestellwerts ohne Umsatzsteuer, mindestens 25 Prozent; Anteil und Betrag nennt dir die Plattform vor dem Bestellen, und deine Buchungsbestätigung gibt sie an. Du forderst die Erstattung in der App oder im Bestellportal bei deiner Buchung mit „Erstattung anfordern“ an, und zwar nach der Stornierung oder nach Ablauf der Check-in-Frist; eine Frist für die Anforderung gibt es nicht. Kannst du die Erstattung nicht auf der Plattform anfordern, etwa weil du dein Kundenkonto gelöscht oder geänderten Bedingungen noch nicht zugestimmt hast (Ziffer 15.2), genügt eine E-Mail an die Betreibergesellschaft oder an Nhas Food (Ziffer 12.2). Weist du nach, dass die Betreibergesellschaft mehr erspart oder anderweitig erworben hat, erstattet sie dir den höheren Betrag; auf Wunsch erläutert sie dir, wie sie den Betrag berechnet hat. Konntest du aus Gründen nicht rechtzeitig einchecken, die die Betreibergesellschaft oder Nhas Food zu vertreten haben, etwa weil das Restaurant geschlossen war, der Check-in technisch nicht möglich war oder dir der Einlass zu Unrecht verweigert wurde, erstattet dir die Betreibergesellschaft den vollen Preis. Lässt dich das Restaurant vor oder nach der Check-in-Frist mit deiner Buchung ein (Ziffer 8.1 Satz 3 und 5), gilt das als Check-in: Du erhältst deine Bestellung, und eine Erstattung nach dieser Ziffer entfällt; hast du die Erstattung schon angefordert, ist ein Check-in nicht mehr möglich. Kommst du ohne deine Buchung wie jeder andere Gast ins Restaurant, berührt das deine Erstattung nach dieser Ziffer nicht.
8.5 Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz beschränkt den Aufenthalt Minderjähriger in Restaurants ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Bist du unter 16 Jahre alt, darfst du dich ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr im Restaurant aufhalten, um eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen. Bist du 16 oder 17 Jahre alt, darfst du dich ohne Begleitung zwischen 24 und 5 Uhr nicht im Restaurant aufhalten. Das Restaurant muss diese Regeln beachten; es kann deshalb einen Altersnachweis verlangen und darf dich ohne Begleitung nicht einlassen oder bewirten, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Kannst du dein Zeitfenster aus diesem Grund nicht wahrnehmen, erstattet dir die Betreibergesellschaft den vollen Preis; Ziffer 8.4 gilt dann nicht.
8.6 Weiterverkauf und veränderte QR-Tickets
Hast du eine Buchung entgeltlich weiterverkauft oder ein QR-Ticket vervielfältigt oder verändert (Ziffern 4.1 und 4.2), kann die Betreibergesellschaft die betroffene Buchung stornieren; das QR-Ticket ist dann ungültig. Über die Stornierung und ihren Grund informiert sie dich per E-Mail. Den gezahlten Betrag erstattet sie dir innerhalb von 14 Tagen auf das Zahlungsmittel, mit dem du bezahlt hast. Ansprüche auf Schadensersatz, die ihr wegen des Verstoßes nach dem Gesetz zustehen, bleiben unberührt.
9. Ausfall oder Änderung durch das Restaurant
9.1 Ausfall
Kann das Restaurant die gebuchte Leistung nicht erbringen, etwa wegen einer Schließung, einer technischen Störung oder höherer Gewalt, informiert dich die Betreibergesellschaft unverzüglich per E-Mail oder telefonisch und erstattet dir den vollen Preis. Die Plattform zeigt dir die Buchung dann als storniert und voll erstattet an. Hat die Betreibergesellschaft den Ausfall zu vertreten, etwa weil sie mehr Plätze vergeben hat, als vorhanden sind, bleiben deine weitergehenden gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, unberührt; es gilt Ziffer 13.
9.2 Nicht verfügbare Artikel
Ist eine bestellte Speise oder ein bestelltes Getränk nicht verfügbar, sagt dir das Restaurant das spätestens beim Check-in und bietet dir nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz an. Nimmst du ihn nicht an, erstattet dir die Betreibergesellschaft den Preis des nicht verfügbaren Artikels unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Ist der fehlende Artikel für dich so wichtig, dass du an der übrigen Bestellung kein Interesse mehr hast, kannst du nach den gesetzlichen Vorschriften von der ganzen Buchung zurücktreten; deine weiteren gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
10. Kein Widerrufsrecht
10.1 Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Buchungsverträge über ein Zeitfenster mit Vorbestellung zum Verzehr im Restaurant steht dir kein Widerrufsrecht zu, weil der Vertrag die Lieferung von Speisen und Getränken für einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Darauf weist dich die Buchungsbestätigung hin; im Bestellportal steht der Hinweis außerdem vor dem Bestellen.
10.2 Gesetzliche Rechte bei Mängeln
Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Speisen, der Getränke oder der Bewirtung bleiben unberührt.
11. Allergene, Zusatzstoffe und Zubereitung
11.1 Angaben auf der Plattform
Angaben zu Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, findest du vor der Bestellung auf der Plattform beim jeweiligen Artikel, soweit das Restaurant sie dort hinterlegt hat. Welche Allergene und kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe die Speisen enthalten, steht außerdem in der Übersicht „Allergene und Zusatzstoffe“, die das Bestellportal in der Speisekarte und bei jeder Speise verlinkt. Bei Fragen dazu, auch zu einzelnen Optionen, gibt dir die Betreibergesellschaft Auskunft. Wende dich am besten vor der Bestellung an sie; du erreichst sie unter der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse aus Ziffer 1.2.
11.2 Zubereitung und Spuren
Die Speisen werden in einer Küche zubereitet, in der auch andere Zutaten verarbeitet werden. Geringe Spuren anderer Zutaten lassen sich deshalb nicht vollständig ausschließen. Hast du eine Allergie oder Unverträglichkeit, sprich das Personal bitte beim Check-in darauf an.
12. Mängel, Fragen und Beschwerden
12.1 Mängel
Sind Speisen, Getränke oder die Bewirtung mangelhaft, stehen dir die gesetzlichen Rechte gegenüber der Betreibergesellschaft zu. Bitte sprich Mängel möglichst sofort im Restaurant an, damit das Personal Abhilfe schaffen kann; deine Rechte hängen davon nicht ab.
12.2 Ansprechpartner
Fragen, Beanstandungen und Erstattungswünsche zu einer Buchung richtest du an die Betreibergesellschaft des gebuchten Restaurants. Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse stehen in Ziffer 1.2; an diese Anschrift kannst du auch Beschwerden richten. Du kannst solche Erklärungen stattdessen auch gegenüber Nhas Food abgeben, und zwar per E-Mail an media@citychicken-nhas.de oder über das Kontaktformular in der App oder auf citychickennhas.de/kontakt. Nhas Food nimmt sie für die Betreibergesellschaft entgegen und leitet sie unverzüglich an sie weiter; deine Erklärung ist der Betreibergesellschaft zugegangen, sobald sie Nhas Food zugegangen ist. Fragen zur Plattform und zu deinem Kundenkonto beantwortet Nhas Food unter derselben E-Mail-Adresse.
13. Haftung
13.1 Unbeschränkte Haftung
Nhas Food haftet für den Nutzungsvertrag und die Betreibergesellschaft für den Buchungsvertrag jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Das gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.2 Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Im Übrigen haften Nhas Food und die Betreibergesellschaft bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
13.3 Geltung für Mitarbeitende und zwingendes Recht
Die Begrenzung nach Ziffer 13.2 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
13.4 Einstehen für Nhas Food
Bedient sich die Betreibergesellschaft der Nhas Food bei der Anbahnung, beim Abschluss oder bei der Durchführung deines Buchungsvertrags, steht sie für ein Verschulden der Nhas Food wie für eigenes Verschulden ein. Das gilt insbesondere für die Darstellung ihres Angebots mit Preisen, Allergenen und Zusatzstoffen auf der Plattform, für die Buchung, die Zahlungsabwicklung und Erstattungen, für das QR-Ticket, den Check-in und die Übergabe an das Kassensystem, für den Kassenbon, für die Buchungsbestätigung sowie für die Entgegennahme deiner Anliegen.
14. Minderjährige
14.1 Mindestalter
Die Plattform darfst du ab 13 Jahren nutzen. Wer jünger ist, darf kein Kundenkonto anlegen.
14.2 Zustimmung der Eltern
Bist du noch nicht 18 Jahre alt, brauchst du für den Nutzungsvertrag und für Buchungen die Zustimmung deiner Eltern oder einer anderen sorgeberechtigten Person. Die Zustimmung kann vorher oder nachträglich erteilt werden, auch einmal für alle Buchungen auf der Plattform oder für Buchungen bis zu einem bestimmten Betrag; eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
14.3 Taschengeld und fehlende Zustimmung
Eine Buchung ist auch ohne diese Zustimmung wirksam, wenn du sie mit Geld bezahlst, das dir deine Eltern oder mit deren Zustimmung andere Personen für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen haben, etwa mit deinem Taschengeld (§ 110 BGB). Im Übrigen hängt die Wirksamkeit einer Buchung von der Genehmigung deiner Eltern ab. Verweigern sie die Genehmigung, erstattet die Betreibergesellschaft den gezahlten Betrag vollständig; Ziffer 8.4 gilt dann nicht.
15. Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Neue Fassung
Nhas Food kann diese Bedingungen, auch im Namen der Betreibergesellschaften, mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die geänderte Fassung zeigt dir die Plattform an, wenn du sie das nächste Mal nutzt.
15.2 Zustimmung erforderlich
Für deinen Nutzungsvertrag gelten geänderte Bedingungen nur, wenn du ihnen auf der Plattform ausdrücklich zustimmst. Schweigen oder die bloße Weiternutzung der Plattform gelten nicht als Zustimmung. Stimmst du nicht zu, gelten für deinen Nutzungsvertrag die bisherigen Bedingungen weiter, und Nhas Food kann ihn nach Ziffer 5.2 kündigen. Nhas Food kann vorsehen, dass du erst wieder reservieren und buchen kannst, wenn du zugestimmt hast; das sagt dir die Plattform, wenn sie dir die geänderte Fassung zeigt. Im Bestellportal kannst du auch ohne Zustimmung deine bestehenden Buchungen ansehen und stornieren, die Erstattung dafür anfordern, dein Kundenkonto löschen und deine Daten exportieren. In der App können bis zu deiner Zustimmung auch ihre übrigen Funktionen gesperrt sein. Kannst du eine bestehende Buchung deshalb in der App nicht stornieren oder die Erstattung dort nicht anfordern, gelten Ziffer 8.2 Satz 4 und Ziffer 8.4. Bereits gebuchte Zeitfenster kannst du in jedem Fall mit dem Buchungscode aus deiner Buchungsbestätigung wahrnehmen.
15.3 Geltung für Buchungen
Für jeden Buchungsvertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei deiner Bestellung einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten weder für bereits gebuchte Zeitfenster noch für Bestellungen, die noch auf deine Zahlung warten. Das gilt auch für die Zahlungsfrist, die Check-in-Frist, die Frist für eine Stornierung auf der Plattform und den Erstattungsanteil, die dir die Plattform vor deiner Bestellung genannt hat.
16. Verbraucherschlichtung
16.1 Keine Teilnahme an Schlichtungsverfahren
Nhas Food und die MOG Gastro GmbH sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
17.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hast du als Verbraucher deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, behältst du den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates, soweit Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) ihn dir gewährt.
17.2 Gerichtsstand
Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verträgen nach diesen Bedingungen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3 Unwirksame Bestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleiben die Verträge im Übrigen wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
17.4 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung dieser Bedingungen ist eine Übersetzung; weichen die Fassungen voneinander ab, gilt die deutsche, soweit die englische für dich nicht günstiger ist. Die App gibt es auf Deutsch und Englisch, das Bestellportal außerdem auf Arabisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Spanisch und Türkisch; in jeder dieser Sprachen kannst du den Bestellvorgang durchlaufen. Diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung gibt es nur auf Deutsch und Englisch; wählst du im Bestellportal eine andere Sprache, führen die Links zur englischen Fassung. Weichen Texte der Plattform in einer Übersetzung von der deutschen Fassung ab, gilt Satz 2 entsprechend.
